Die Abschätzung der Auswirkungen auf den personenbezogener Datenschutz: Kurze Anmerkungen zu der vom Datenschutzgaranten (Garante Privacy) angenomme Liste über die in dem DPIA enthaltenen Daten
Der Datenschutzgarant (Garante Privacy) hat selbst (veröffentlicht im G. U. Serie Generale Nr. 269 vom 19. November 2018) die Liste der Daten-Arten verabschiedet, für die eine Folgenabschätzung gemäß Art. 35, Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 zum Schutz personenbezogener Daten (besser bekannt als GDPR oder RGPD) erforderlich ist.